Wer nicht Gefahr laufen möchte eine Strafe zu kassieren und eventuell auf eigene Kosten einen Rückbau seiner Überdachung vornehmen zu müssen, sollte rechtzeitig vor Beginn den Bauantrag stellen. Erfahrungsgemäß kann es trotz Vollständigkeit der Unterlagen manchmal einige Wochen, manchmal Monate dauern, bis ein Antrag genehmigt ist. Bleiben Sie geduldig, hartnäckig aber freundlich und bestimmt. Um das Verfahren zu beschleunigen, sollten sämtliche Anträge und Unterlagen bereitliegen. Mit Ihrem Angebot der Aluterr GmbH erhalten Sie die Typenstatik Ihrer zukünftigen Überdachung sowie die Kosten des Bauvorhabens, an der sich die Kosten für die Antragstellung orientieren. Trotz dieses ausführlichen Überblicks über alle Dokumente empfehlen wir Ihnen vor Einreichung Ihres Bauantrags Ihre zuständige Behörde zu kontaktieren und alle bauplanungs- und baurechtlichen Maßgaben für Ihre Überdachung abzuklären. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, haben wir Ihnen am Ende dieser Seite eine Checkliste für Ihr Vorhaben zusammengestellt.
Was brauche ich alles für eine Baugenehmigung?
1. Einen Vordruck für einen Bauantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren. Diesen erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Bauamt oder Ihrem Architekten. Im Gegensatz zur umfassenden Baugenehmigung ist der Prüfungsaufwand und -umfang im vereinfachten Genehmigungsverfahren wesentlich geringer. So erhalten Sie Ihre Genehmigung schneller und kostengünstiger. Für das vereinfachte Verfahren benötigen Sie eine Unterschrift des Architekten oder Statikers unter dem Antrag.
2. Eine Baubeschreibung. Hier sind alle notwendigen Angaben des Bauvorhabens anzugeben. Auch hierfür gibt es einen amtlichen Vordruck, den Sie beim zuständigen Bauamt oder im Internet erhalten.
3. Eine Bauzeichnung im Maßstab 1:100. Diese erhalten Sie von uns. Ansonsten empfehlen wir, die üblichen Farben und Symbole zu nutzen.
4. Eine Berechnung des umbauten Raumes oder auch Brutto-Rauminhalt genannt. Damit wird das Volumen der Überdachung bezeichnet. Zur Berechnung nehmen Sie die Maße der äußeren Kanten der Überdachung, ergo die Dachfläche (Länge x Breite) und multiplizieren Sie diese mit höchsten Punkt des Objektes.
Brutto Rauminhalt =
Länge (Außenkanten) x Breite (Außenkanten) x Höhe (höchster Punkt)
5. Einen Auszug aus der Flurkarte / Liegenschaftskarte mit Eintragungen und Bemaßung der Überdachung. Diese erhalten Sie im Internet: https://www.geoportal.nrw
Wählen Sie unten rechts den Menüpunkt „Infrastruktur, Bauen und Wohnen“ aus und geben Sie anschließend oben links die Adresse ein. Auf der rechten Seite haben Sie die Möglichkeit Zeichentools auszuwählen und anschließend die Grafik herunterzuladen. Die Liegenschaftskarte ergänzt die Angaben des Grundbuchs in Bezug auf die bildliche Darstellung des Eigentums an Grund und Boden.
6. Die amtliche Basiskarte (vormals Deutsche Grundkarte) im Maßstab 1:5000. Diese finden Sie unter:
https://maps.regioplaner.de
Nach dem Aussuchen des Ausschnitts lassen sich mit Klick auf das Drucker-Symbol die Ausschnitte auswählen und drucken.
Die Amtliche Basiskarte ist die Schnittstelle zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Landeskartenwerken.
7. Eine Übersicht über die Baukosten. Diese dient der Gemeinde als Grundlage für die Berechnung der Baugenehmigungsgebühren. Dazu können Sie ganz einfach unser Angebot als Grundlage nehmen. Hierzu ist eine Excel-Tabelle mit allen Kosten empfehlenswert.
8. Einen Erhebungsbogen für die Baustatistik des jeweiligen Bundeslandes. Diesen finden Sie unter:
https://www.statistik-bw.de
Den Erhebungsbogen können Sie direkt auf der Seite ausfüllen. Sobald Sie am Ende dieses Prozesses auf „Drucken“ klicken, werden die von Ihnen online eingegebenen Daten zugleich direkt und sicher an das Statistische Landesamt übermittelt. Ihren ausgedruckten Erhebungsbogen übergeben Sie bitte trotzdem unbedingt Ihrem zuständigen Bauamt, welches noch einige zusätzliche Daten auf diesem Bogen eintragen muss.
9. Eine statische Berechnung Ihres Projekts. Eine Typenstatik Ihrer jeweiligen Überdachung erhalten Sie auf Wunsch von uns.
10. Unter besonderen Umständen sind folgende Anträge und Pläne ebenfalls notwendig.
10.1 Amtlicher Lageplan: Sofern Baulasten eingetragen werden müssen. Dieser wird von einem öffentlich bestellten Vermesser erstellt.
10.2 Nachbarschaftserklärungen: Sofern Sie eine Grenzbebauung zu den Nachbargrundstücken vornehmen oder falls Sie die Baugrenzen des Bebauungsplans überschreiten. Stimmt Ihr Nachbar diesem nicht zu, wird die Baubehörde keine Genehmigung ausstellen.
10.3 Befreiungsantrag falls eine Grenzbebauung zu den Nachbargrundstücken vorgenommen wird. Da sich eine Grenzbebauung auf die Privatsphäre des Nachbarn auswirkt, ist von ihm ein Einverständnis zur Grenzbebauung notwendig. Zwar können Sie im Bauantrag eine Befreiung von der Einhaltung der Abstandsflächen beantragen, aber der betroffene Nachbar wird dennoch vom Bauamt informiert. Im Genehmigungsverfahren wird die Meinung des Nachbarn hinzugezogen und er kann Widerspruch gegen die Baugenehmigung einlegen.
11. Tipp: Seien Sie hartnäckig aber freundlich. In den jeweiligen Bauämtern arbeiten auch nur Menschen. Mit einem Lächeln geht so mancher Vorgang doch schneller als erwartet. 😉